Elternvertreter

Aufgaben der Elternvertretung:

  • Einladung und Vorsitz der Klassenpflegschaft (muss mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen kommen)
  •  Ansprechpartner/in bei auftretenden Schwierigkeiten in der Klasse
  •  Förderung und Durchführung von Elternbegegnungen der Klasse
  •  Vertretung im Elternbeirat

Die Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft (früher Elternabend) dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu fördern.

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind alle Erziehungsberechtigten der Schüler/innen in einer Klasse und alle Lehrer/innen, die in einer Klasse unterrichten. Hier können sich Eltern und Lehrer/innen austauschen, beraten und Erfahrungen austauschen.

Durch Beschlüsse können verschieden Themen, z. B. Einrichtung einer Klassenkasse, in der Klasse geregelt werden.

Die Elternvertreter/innen laden in Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in zu den Klassenpflegschaftsabenden ein. Zu Beginn eines Schuljahres tun dies die Elternvertreter/innen, die das Amt im letzten Schuljahr innehatten.

Am Anfang des Schuljahres wählen die anwesenden Erziehungsberechtigten der Klassenpflegschaft ihre Elternvertretung. Die erste Elternvertreterin, der erste Elternvertreter ist die/der Vorsitzende, Stellvertreter/in der/die Klassenlehrer/in. Der/die zweite Elternvertreter/in hat vom Gesetz her seine/ihre Aufgabe im Elternbeirat.

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Einladung für Klassenpflegschaftsabende
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Telefon- und Adress-Liste für Klassenpflegschaftsabende
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Der Elternbeirat

Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es dem Elternbeirat insbesondere,

  1. die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern
  2. Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten und an die Schule weiterzuleiten;
  3. das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung sowie der Erziehungsberatung zu fördern;
  4. für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt;
  5. an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse mitzuwirken;
  6. bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung, soweit sie das Leben der Schule berühren, mitzuwirken;
  7. Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, zu beraten; dazu gehört auch die Änderung des Schultyps, die Teilung einer Schule oder ihre Zusammenlegung mit einer anderen Schule sowie die Durchführung von Schulversuchen;
  8. die Festlegung der schuleigenen Stundentafel im Rahmen der Kontingentstundentafel und die Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen des Bildungsplanes zu beraten

 

Mitglieder sind alle gewählten Elternvertreter (also erste und zweite) aller Klassen der Wilhelm-Lorenz-Realschule.

Der Elternbeirat hat mindestens einmal pro Schulhalbjahr eine Sitzung. Hier bekommen die Elternvertreter Informationen der Schule, können Wünsche und Anregungen äußern und beraten (z. B. Schulfest, themenorientierte Elternabende, ...) und der Schule unterbreiten, eine Aussprache mit der Schulleitung führen.

 

Außerdem werden gemeinsam Beschlüsse gefasst, wie in der Öffentlichkeit für die Belange der Schule einzutreten ist. Der Elternbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben, in welcher z.B. die Sitzungsordnung oder die Elternkasse geregelt sind.

 

Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n seine/ihre Stellvertretung, die Elternvertreter für die Schulkonferenz mit je einer Stellvertretung.

Zu Beginn eines Schuljahres, relativ zeitnah nach den Klassenpflegschaften, finden die Wahlen statt.

 

Interessante Seiten im Internet

 

Link zur Elternstiftung Baden-Württemberg mit nützlichen Tipps und Terminen für z. B. Elternvertreter:

https://elternstiftung.de/

  

Schulungskonzept für Elternvertreter/innen:

https://elternstiftung.de/elternvertreterinnen

 

Wie gelingt der Elternabend? Elternabende - kompetent und interessant gestalten

https://elternstiftung.de/elternvertreterinnen/basisschulungen/elternvertretung-so-geht-das

https://elternstiftung.de/elternvertreterinnen/online-seminare/elternabend-online-geht-das-denn

 

 

Steckbrief Gemeinnützige Elternstiftung Baden-Württemberg:  

 

Die Elternstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts. 

 

Sie ist verbunden mit dem Landeselternbeirat Baden-Württemberg (www.leb-bw.de). 

 

Das primäre Ziel der Elternstiftung ist es, die Elternseite im Rahmen einer Erziehungspartnerschaft mit der Schule zu fördern und zu unterstützen. Hierfür bietet sie zum einen Fortbildungsmaßnahmen an, die sich direkt an die Elternvertretungen richten. Zum anderen fördert sie die Erziehungs- und Bildungsarbeit insbesondere in Bereichen, in denen die Elternmitarbeit in besonderem Maße gefordert ist. Zentraler Ausgangspunkt der Elternstiftung ist die Erkenntnis, dass eine Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus nur gelingen kann, wenn ALLE Eltern in der Lage sind, am schulischen Leben mitzuwirken und Perspektiven sehen, etwas zum Vorteil der Kinder zu bewegen. 

 

Das Fortbildungsangebot der Elternstiftung ist dementsprechend auf eine bessere Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule ausgerichtet.  

 

Informationen und Anmeldungen zu den Schulungen unter: https://elternstiftung.de/veranstaltungen

 

   

 

Adresse: 

 

Gemeinnützige Elternstiftung Baden-Württemberg
Silberburgstr. 158
70178 Stuttgart 

 

Telefon: 0711 - 27 34 150
Fax: 0711- 27 34 151
E-Mail: info@elternstiftung.de
Web: https://elternstiftung.de/

 

 


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Verfahren bei Konflikten
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